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50 Jahre Gemeindereform

 

Am 1. Oktober 1974 trat eine Reform in Kraft, die für viele heute selbstverständlich erscheint: Die kleinen selbstständigen Gemeinden rund um den Bussen wurden aufgelöst. Ab diesem Datum wurde die Gesamtgemeinde Unlingen, bestehend aus den Ortschaften Uigendorf, Dietelhofen, Möhringen, Unlingen und Göffingen, vom Unlinger Rathaus aus verwaltet.

 

Hintergrund der Reform:

 

Die ursprüngliche Planung der Landesregierung sah vor, durch Zusammenschlüsse auf Gemeindeebene größere Verwaltungseinheiten zu schaffen. Nach der erfolgreichen Kreisreform, die am 1. Januar 1973 in Kraft trat und die Zahl der baden-württembergischen Kreise von 63 auf 35 Landkreise und neun Stadtkreise reduzierte, sollten auch auf kommunaler Ebene große, vermeintlich leistungsfähigere Kommunalverwaltungen gebildet werden.

 

Der Kreis Saulgau wurde aufgelöst, und die Gemeinden Unlingen, Möhringen und Göffingen wurden dem Kreis Biberach zugeordnet. Die zum Ehinger Landkreis gehörenden Gemeinden Uigendorf und Dietelhofen wurden ebenfalls dem Kreis Biberach zugeteilt.

 

Bei der Kreisreform hatten die Gemeinden wenig Mitspracherecht. Bei der Gemeindereform wurde jedoch ein Anhörungsverfahren durchgeführt, bei dem die Bürger gehört wurden. Die Bürgermeister von Ertingen, Herbertingen, Unlingen, Uttenweiler und Dürmentingen setzten sich erfolgreich für kleinere, örtliche Verwaltungseinheiten ein und verhinderten einen Gesamtverwaltungsbezirk für die Raumschaft Riedlingen.

 

Der vom damaligen Bürgermeister Koch beantragte selbstständige Verwaltungsbezirk Unlingen konnte realisiert werden. In den Gemeinderatsprotokollen ist vermerkt, dass auch die Ortschaften Offingen und Zell gerne zur Gesamtgemeinde Unlingen gekommen wären.

 

Ergebnisse der Bürgeranhörung:

 

Am 20. Januar 1974 fand in ganz Baden-Württemberg eine Bürgeranhörung statt. Die Abstimmungsergebnisse zur freiwilligen Eingemeindung waren:

- Unlingen: 314 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

- Dietelhofen: 55 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

- Göffingen: 114 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

- Möhringen: 54 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

- Uigendorf: 73 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

 

Die Landesregierung hatte zur Anhörung ein Flugblatt in jedes Haus verschickt. Die Zahl der Stimmen zeigt ein nur mäßiges Interesse an dem Verfahren. Die Bürgeranhörung war gesetzlich vorgeschrieben, diente jedoch nur als Informationsbasis für den Landtag, der die endgültige gesetzliche Neuordnung beschloss.

 

Bürgermeister Koch erklärte in der ersten gemeinsamen Gemeinderatssitzung: „Es beginnt eine neue Ära der Gemeindepolitik.“ Er hoffte auf einen erfolgreichen Neubeginn zum Wohl aller Bürger.

 

Dem neuen Gemeinderat gehörten, wie heute noch, mindestens zwölf stimmberechtigte Vertreter an: sieben für Unlingen, zwei für Göffingen und je einer für Dietelhofen, Möhringen und Uigendorf. Nach der Bürgeranhörung beschlossen die betroffenen Ortschaften die Auflösung als selbstständige Gemeinden und schlossen einen Eingliederungsvertrag mit der neuen Gesamtgemeinde. Die Eingemeindung wurde am 1. Oktober 1974 formal vollzogen.

 

Trotz der historischen Bedeutung der Gemeindereform von 1974 wurde ihr 50-jähriges Bestehen im öffentlichen Leben wenig beachtet. Bei einem politischen Frühschoppen des Biberacher Landrates Dr. Steuer, der auch Landtagsabgeordneter war, wurde die Reform nicht erwähnt, und auch in der Diskussion fand sie keine Erwähnung.

 

Seit 50 Jahren bildet Unlingen eine politische Einheit, gewährt jedoch den Teilgemeinden Raum für ihre eigenen sportlichen und kulturellen Interessen. Verwaltungstechnisch gehören alle zu Unlingen, doch fühlen sich die Einwohner weiterhin als Dietelhofer, Göffinger, Möhringer, Uigendorfer und Unlinger. Das Eigenleben der Ortschaften bleibt in kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht bestehen.

 

Der 50. Jahrestag der Gemeindereform ist ein bedeutendes historisches Ereignis, das rückblickend gewürdigt werden sollte. Es wird jedoch wahrscheinlich keine großen Feiern geben, da die Gesamtgemeinde mittlerweile zum Alltag gehört.

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