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Das älteste Buch im Unlinger Pfarrarchiv

 

Ein Calendarium aus dem Jahr 1530

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Das Calendarium 1530 hat als älteste Archivalie in Buchform weitgehend unbeachtet im Pfarrarchiv überdauert. Nur ein paar Pergamenturkunden sind noch älter. Fünf Jahrhunderte alt ist nun dieses prachtvoll gestaltete Buch. Das Werk ist eine Sammlung von 40 Pergamentblättern und ebenso vielen Papierblättern, die in Buchform zu einem Codex zusammengebunden wurden. Dass das Calendarium häufig benutzt wurde, zeigen dunkle Verfärbungen, Spuren in den unteren Ecken, die vom Umblättern herrühren. Doch insgesamt ist es in einem sehr gut erhaltenen Zustand. Wegen der aufwendig gestalteten Buchdeckel, mit Leder überzogene Holzplatten und Metallbeschlägen, ist das Calendarium 2340 Gramm schwer. Es ist 34 cm hoch, 28 cm breit und 4 cm dick.

 

Hinten eingebundenen Papierblätter enthalten von den Ortspfarrern in einfacher Schreibschrift festgehaltene Angaben zu gestifteten Jahrtagen und Messen.
 

Die Pergamentblätter jedoch sind kunstvoll und mit mehrfarbiger Tinte gestaltet. Diese Arbeit übernahm der Mönch Christanni Rasth aus Isny, den Auftrag dazu gab der damalige Pfarrer Schedler.

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Calendarium058.png

Sequuntur Aniversaria omnia et singula

in hac parochiali ecclia Unlengen i

nstituta per plebano seu rectore aliosas

ecclie eitem sacellanos more

ordine consuetis annuatim

celebranda peragendas.

Et primo que in mese

Januaria occrut

hatenda.

Anno dim.

Millesimoquingemtesimotrigesimo ex ordinatione venerabilis viri diu Cristanni Schedlere

prefate ecclie tuc rectoris prescripta. Opere et

manu religiosi tris Cristianni Rasth monachi 

isinen in hanc formam redacta. Expensis

vero predicte ecclie johanne Hy et Johanne Meckler tunc procuratoris.

Es folgen die Jahresfeste, die alle und einzeln in dieser Kirchengemeinde Unlengen eingerichtet sind. Durch den Leutepriester anderer Kirchen dieses Jahrhunderts nach der Gewohnheit, der Ordnung der gewohnten Jahren zu feiernden, beweglichen [Feste]. Und zuerst halte fest, was im Monat Januar erscheint.

 

Im Jahr des Herrn 1530 durch die Veranlassung des ehrenwerten Mannes Gottes, des Christian Schedler, damals dem Kirchenpräfekten der vorgenannten Kirche. Aus dem Werk und von der Hand des sehr frommen Christian Rast vom Kloster Isny, in diese Form gebracht. 

 

Nach der öffentlichen Lesung beurteilt von Johannes Hy und Johannes Meckler, damals Anwalt/Verwalter.

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Auch wenn es um 1530 schon seit ein paar Jahrzehnten den Buchdruck mit beweglichen Lettern auf Papier gab, wurden weiterhin für Bücher, die nur örtliche Bedeutung hatten, von Hand geschrieben. Bedeutsame Werke wurden aufwendig und in kunstvoller Schönschrift auf Pergament geschrieben.Es ist nicht nur das Alter und die in Schönschrift handgemachte, kunstvolle Gestaltung der Pergamentblätter mit schwarzer, roter und blauer Tinte die faszinieren. Enthalten ist auch eine seltene und überraschend kurze Anleitung, wie Pfarrer die auf das Jahr 1530 folgenden Ostertermine berechnen konnten.

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A Die Beschreibung der Altäre in der Pfarrkirche

 

Die Pfarrkirche in Unlingen ist konsekriert und geweiht worden zur Ehre der allerseligsten Gottesgebärerin und Jungfrau Maria.

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Der Hochaltar

ist geweiht zur Ehre derselben glorreichen Jungfrau und Mutter unseres Herrn Jesus Christus Maria und des heiligen Johannes des Täufers, Margareta, Anna, Afra, Cyrillus, Gregorius und Ambrosius.Das Altarweihe- und Kirchweihfest soll immer am Sonntag nach Sankt Jakobus(25. Juli) feierlich begangen werden.

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Der Altar in der Kapelle

ist geweiht zur Ehre des heiligen Michael und aller Engel und der Jungfrau und Märtyrerin Agnes.Dessen Weihefest soll am Dreifaltigkeitssonntag gefeiert werden.

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Der Altar auf der rechten Seite,

der schon zuvor geweiht worden ist, zur Ehre der heiligen Katharina, Maria Magdalena, Cleophe und Salome, Barbara, Leonhard, Stephan, Konrad, hat sein Weihefest am 2. Adventssonntag.

 

Der Altar in der Mitte

am Fuß des Chores ist zur Ehre der heiligen Sebastian und Fabian, Franciscus, Georg, Vitus, Agatha und Ottilia geweiht.Weihefesttag ist der Sonntag „Gaudete“ (3. Adventssonntag).

 

Der Altar auf der linken Seite

ist geweiht zur Ehre der heiligen Apostel Petrus und Paulus und Andreas, des Heiligen Kreuzes, des Othmar, der Ursula und ihren Gefährtinnen.Der Weihetag derselben wird am 1. Sonntag des Advents des Herrn gefeiert.

Parochialis ecclesia in Unlengen consecrata etdedicata est in honorebeatissimae dei genitricis et virginis Mariae.​

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Summum Altare consecratum est in honore eiusdem gloriosae virginis et matris domini nostri Jesu Christi Mariae et sanctorumJohannis Baptistae, Margarthae, Annae, Affrae, Cyrilli, Gregorii et Ambriosii. Dedicationis eiusdem et ecclesiae festum semper dominica post sancti Jacobi celebris peragetur.

 

Altare in Sacrario estconsecratum in honore Sanctorum Michaelis et omnium angelorumac Agnetis virginis et martyris. Dedicationis eius dies dominica trinitatis celebratur.

 

Altare in dextro laterequod est praemissarium dedicatum est in honore Sanctorum Katherinae, Mariae Magdalenae, Cleophae et Salome, Barbarae, Leonhardi, Stephani, Cunradi. Dedicatio est dominica secunda adventus.

 

Altare medium in pedechori consecratum est in honore beatorum Sebastiani et Fabiani Francisci, Georgii, Viti, Agathae et Othiliae. Dedicationis dies est dominica Gaudete.

 

Altare in sinistro latereest consecratum in honore Sanctorum Petri et Pauli et Andreae apostolorum, Sanctae Crucis, Othmari, Ursulae et sodalium ipsius. Dedicatio eiusdem dominica prima adventus domini festivatur.

B Die Gebete Vater Unser und Gegrüßest seist du Maria
 

 

 


Vater unser der du bist in himeln, gehailget werd dein nam, Zu kum uns ,din rich, Dein wil geschech als im himel und im erdtrich, Unser täglich brot gib uns huit. Und vergyb uns unser schuld als unnd wir vergeben unsern schuldnern. Und nit füer uns in versuchung, Sonder erlöß uns von ybel. Amen.

Gegrüsset seiestdu Maria voll der gnaden der herr ist mit dir, Du bist gesegnet unter all frowen und gesegnet ist die Frucht dins libs ihesus christus. Amen.

Calendarium008 Vater unser.jpg

C Das Glaubensbekenntnis


Ich gloub in got vatter almechtigen schöpfer tes himels und erdtrichs. Und in ihm chim sinen aingepornen sun unseren herren. Der empfangen ist von tem hailgen gaist, geboren uß maria der iunckfrowen.Gelitten under potio pilato / gecrütziget / gestorben und begraben. Abgefahren ist ist in die hellen. Am dritten tag witer uff gestanden von den todten. Uff gefahren zu den himlen sitzet zu der gerechten got des almächtigen vatters. Dannen er künfftig ist zu richten die lebenden und todten. Ich gloub in den hailgen gaist. Die hailgen christenlichen kirchen. Gemeinschafft der hailgen. Ablassung der sund. Witer ufferstendung des libs, und das ewig leben. Amen.

Hierin hand ir begriffen die zwelff artickel des glouben. Als dann die hailgen Apostel ir iethlicher ain gesetz un gesprochen habend. Sidt mals aber der gloub on die werck ist gantz krafftloß und todt, und wirdt nit leben dan durch haltung der zechend pot darumb so halten und lernent die x gepot gottes. Also


D Die Zehn Gebote

Primum
Du solst nit frombde gott anbetten. weder mit unglouben noch mit segen oder kainer zobrey.

Secundum
Du silt den namen gotz nit lichtfrtigklich nemen. weder sthweren / noch mit fluochen / oder gotte lesterung.

Tertium
Gedenck das du den fyrtag hailigest mit gutten gedencken worten und auch wercken.

Quartum
Du soldt vatter und mutter eren. beide, die liplichen und die gaistlichen, als die priestersthafft und die hailige kirchen.

Quintum
Du soldt niemandt tödten, noch mit dem hertzen hassen, oder mit dem mund sein Eer absthneiden, noch mit der hand.

Sextum
Du soldt dein Ee nit brechen, verwunden noch unkeusch sein weder mit wortten, noch mit wercken, noch mit gebärde.

Septimum
Du soldt nit stelen, das ist niemandt das sein wider Got abnemen, gewinne, oder besitzen.

Octanum
Du soldt kain falsche zeygnüß geben, wider deinen nächsten mentsthen, weder umb lieb noch umb laid. Du soldt nit liegen.

Nonum
Du soldt niemands eementsthen begeren, weder mit gedencken, worten noch wercken.

Decimum
Du solt niemands gut oder Eer, noch knecht noch mägt, noch kain ding das ains anderen ist, wider got begeren.

Dises sind die zechen gepott des almechtigen gottes, die ain jegliches Cristen mentsth verbunden ist zu wissen und zu halten, bey seiner seel säligkeit.


Danach folgt eine Kurzform der Zehn Gebote
Das erst
Du soldt nit haben frömbte gött
Das ander
Du solt den namen gottes nit leichtförtigklichen nennen
Das dritt
Gedenck das du den feirtag hailigest
Das fierdt
du solt vatter und mutter Eeren
Das füfft
du soldt nit tödten
Das sechs
du soldt nit unkeusth sein
Da sibendt
Du soldt nit stelen
Das acht
Du solt nit falsche gezeugnis geben
Das neunt
Du soldt niemandes Eementsthen begeren
Das zechn
Du solt nit frömbtes gutz begeren

 

E Der Wortlaut von 7 Ablassbriefen aus den Jahren 1298 bis 1377 (lateinisch)
 

Transkription und Übersetzung durch Geske Hinrichs M. A.
Freie Historikerin und Literaturwissenschaftlerin

1. Ablassbrief von Papst Bonifaz VIII. an die Gläubigen in Unlingen in der Diözese Konstanz, 26. März 1298

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Universis christi fidelibus presentes litteras Inspecturis Nos Dei gratia frater Lampertus Aquinas, Stephanus Balneoregey, frater Matheus vegley et frater Romanus Crohen Epi Baltue in domino sempiternam.
Glorisosus deus in sanctus suus in ipsos glorificatione congaudens in veneratione beatae Mariae semper virginis, eo iocundius delectatur quo ipsa utpote mater Dei effecta meruit altius sanctis ceteris in celestibus collacari. Cupientes igitur ut ecclesia Beatae Mariae semper virginis In Unlengem Constantien diocelis conguris honoribus frequenter et a chrifidelibus mgite veneretur, qui ad ipsam ecclesiam omnibus et singulis festinitatibus ipsius beatae virginis in dedicatione eiusdem ecclie in festinitabus Natuutatis diu nri ihu chri Resurrectione, Ascensionis et Penthecostes et in festinitate beate Katherine virginis ac per octo dies festinitates predictas inmediate sequentes et quolibet die Sabbathi causa devotionis et orationes accesserint annuatim. De omnipotentis dei mysericordia et beatis Petri et Pauli apostolis eius auctoritate consis singuli singulas dies quadragenas de iniunctis sibi perutentiis miditer in domino relaxamus. Dummodo diocensani volutuntas ad id accesserit et consensus in cuius dei testimoni petentes litteras sigillos numeros ussimus apprensione muniri.
Datu Rome Die vicesimosexto Mensis Marcy Sub anno dominum Mitto ducentesimoNonagesimaOctano Ponitificatus domini Bonifatie et octary Anno Quarto.

Allen bei der Verlesung dieses Briefes anwesenden christlichen Gläubigen (wünschen wir) durch Gottes Gnade der Bruder Lampert aus Aquitanien, Stefan Balneoregey, Bruder Matthäus Vegley und der baltische Bischof Bruder Roman Crohen, ewiges Heil.
Gelobt sei Gott durch seine Heiligen, in deren Ruhm wir uns mitfreuen, durch die Verehrung der seligen Maria, der immerwährenden Jungfrau. Durch sie wird derjenige noch angenehmer erfreut, dem die mächtige Muttergottes selbst die Taten belohnt, höher als alle anderen Heiligen, die im Himmel versammelt sind. Deshalb wollen wir, dass die Kirche der Heiligen Maria, der immerwährenden Jungfrau, in Unlingen in der Diözese Konstanz mit passenden Ehrungen versehen und von den christlichen Gläubigen hochverehrt wird, die zu ebendieser Kirchen zu allen Festen derselben Heiligen Jungfrau, der dieselbe Kirche geweiht ist, [und] zu den Festlichkeiten zur Geburt des Gottessohnes Christus [kommen], zu der Auferstehung und Pfingsten und an den Festtagen der Heiligen Jungfrau Katharina und an den acht Tagen nach einem Hochfest bis zum Oktavtag unverzüglich besuchen und überallhin am Samstag zur Anbetung und zum Gebet jährlich besuchen. Durch die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und der heiligen Aposteln Petrus und Paulus, die durch seine [Gottes] Autorität eingesetzt sind, gewähren wir 40 Tage Ablass von den Sünden und Bußen, die jemandem auferlegt sind. Dass die Diözese dies will und dem zustimmt, bezeugen die Siegel mit unserem Wappen, das an diesem Brief hängt.
Gegeben zu Rom schicke ich [dies] am 26. Tag im Monat März im Jahre des Herrn 1298 [und] im vierten Jahr des gesegneten Ponifikariats des Herrn Bonifatius VIII.



2. Ablassbrief des Erzbischofs Heinrich von der Diözese Konstanz an die Gläubigen in Unlingen, 1. März 1316

Heinrich, durch die Gnade Gottes Bischof zu Konstanz, an die geliebten christlichen Gläubigen in Unlingen, die aufrichtige Liebe zum Herrn empfinden.
Um die heiligen, viel größeren Wunder der Kirche zu imitieren, die ihrerseits die Adoption des Sohnes [Christus] nachahmt, durch die Fülle und die Werke der mächtigen Frömmigkeit, [heißen wir für gut] den allgemeinen Ablass, den die verehrenswerten Brüder in Christo, Bruder Lampert aus Aquitanien, den Bruder Stefan Balneoregey, den Bruder Matthäus Vegley [und] den Bruder Roman Crohen, von Gottes Gnaden meine Amtsbrüder, an alle zusammen und die einzelnen [austeilen wollen], die zu der Kirche der Heiligen Jungfrau Marie in unserer Diözese Unlingen die festgesetzten Feste begehen und durch dieselben acht Tage nach dem Hochfest bis zu dem Oktavtag zur Anbetung und zum Gebet kommen. [Und dies gilt nicht weniger für] alle, die die Ablässe [kaufen werden], die der verehrungswürdige Bruder, der Erzbischof Basil, um ihre Sünden zu büßen, und der Bruder Roman Croy, durch die Gnade Gottes meine Amtsbrüder, den wahrhaft Bußfertigen und Sündenbekenner [geben werden], die bei der Predigt des Albert und seiner Nachfolger in Unlingen gewesen waren mit Rücksicht auf das ganze [Kirchen-] Volk. Und dies werden bekanntmachen die Amtsbrüder, während sie den Schwachen die Eucharistie austeilen. Da wir im Herrn sichere Reichtümer und Gnade haben, teilen wir soviel wir können mit dieser gütigen Zustimmung gemäß der [Kirchen-] Regeln mit. Um die Echtheit dieser Urkunde zu bezeugen, hängen diesem Brief Siegel an.
Gegeben zu Konstanz im Jahr 1316 an den Kalenden des März in der 13. Indiktion.



3. Ablassbrief für die Diözese Konstanz, Avignon, 21. Oktober 1339

An alle Kinder der heiligen Mutter Kirche, die anwesend sein werden, wenn dieser Brief eintreffen wird. Wir, durch das göttliche Erbarmen Nerces, Erzbischof von Manalgaten, die Bischöfe Andreas aus Corney, Peter aus Montismaranus, Peter aus Acerney, Bratia aus Vulcinerus, Salman aus Wozmatiei, Bernard aus Baney, Thomas aus Tinniey, Sergius aus Polens und Peter aus Calliey: Ewiges Heil im Herrn.
Der Glanz des ersten Lichts, das in unaussprechlicher Klarheit fromme Gebete der Gläubigen in seiner gnädigsten Majestät erleuchtet, folgt dann mit besonderer Gnade dem Wunsch der Hoffenden, während die Demut die Heiligen selbst festhält und zu ihren Verdiensten und Gebeten hinzufügt. Ihr, die ihr deshalb wissen wollten, ob die Kirche im Kirchspiel in Unlingen in der Diözese Konstanz, gegründet zu Ehren der Heiligen Maria und der Heiligen Katharina, geeignet ist, um mit Ehren auch von den christlichen Gläubigen gemeinsam besucht zu werden: Es mögen alle wahrhaft Bußfertigen und [Sünden-]Bekenner kommen, die in besagter Kirche am Geburtsfest des Herrn [= Weihnachten], dem Fest der Tempeldarstellung des Herrn, Epiphanias, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis, dem Fest der Auffindung des Leichnams Christi und dem Fest der Aufrichtung des Heiligen Kreuzes, an allen Festen der Heiligen Jungfrau Maria, an allen Festen des heiligen Apostels Johannes und derjenigen [Feste zu Ehren von] Petrus und Paulus und aller Apostel und derjenigen [Feste zu Ehren von] den Heiligen Stephanus, Laurentius, Innozenz und Martin, Nikolaus und der Heiligen Maria Magdalena, Katharina, Margarethe, Cecilie, Barbara [sowie] im Gedenken an alle Heiligen und anderen.
Aber auch an einzelnen [anderen] Tagen des Herrn mag jemand [zur Kirche] gekommen sein wegen [eines Wunsches zur] Anbetung, Gebeten oder Pilgerschaft, sei es wegen verpasster Predigten, Frühmetten, Abendgebets oder irgendwelcher anderen göttlichen Pflichten, die ihm wichtig gewesen sind, oder an Fronleichnam oder dem Heiligen Öl, das von den Schwachen getragen wird. Oder die sich auf dem Feld mit gebeugten Knien dreimal ausgepeitscht und dabei zu Maria gebetet haben. Oder die zur Herstellung des Priesterornats oder bei etwas anderem, das für die Kirche notwendig ist, geholfen haben. Oder derjenige, der in diesem Testament oder außerhalb des silbernen Gewandes oder irgendeiner anderen Liebeshilfe der genannten Kirche schenkt, sammelt oder verwaltet haben wird. Oder in demselben Grab für andere Leichname, die hier liegen, mit Gebeten umgeben haben wird, oder sein eigenes Grab dort ausgesucht haben wird. Viele andere Gründe und Ursachen wird ein Frommer machen, den allmächtigen, gnädigen Gott und der heiligen Aposteln Petrus und Paulus durch die Macht dieses Sohnes zu verehren: Diesen gewähren wir barmherzig vierzig Tage Ablass und Vergebens der Sünden im Herrn. Um zu bezeugen, dass die Diözese zu diesem Willen und Entschluss gelangt ist, hängen hier unsere Siegel an.
Gegeben zu Avignon, dem 21. Tag im Monat Oktober im Jahre des Herrn Tausend dreihundert neununddreißig und dem Pontifikat des [Papstes] Benedikt XII. etc. im 5. Jahr.


4. Ablassbrief von Nikolaus, Bischof von Konstanz, 1348

Nikolaus, von Gottes Gnaden Bischof von Konstanz, wünscht allen anwesenden Gläubigen, die diesen Brief lesen, ewiges Heil im Herrn.
Ihr werdet wissen, dass wir die Briefe unserer ehrenwerten Brüder im Herrn, den unten genannten Bischöfen, nicht leer, nicht gekürzt noch in irgendeinem Teil fehlerhaft mit den echten, anhängenden Siegeln selbst empfangen und gesehen haben und auf der Rückseite den Satz gelesen haben: „An alle Kinder der heiligen Mutter Kirche, die anwesend sein werden, wenn dieser Brief eintreffen wird“. Dieser Brief ist uns geschickt worden von den Herren Nerces, den Erzbischof von Analgardey, und Andreas Corney (wie oben genannt), und am Schluss datiert: Avignon etc. im 5. Jahr.
Nachdem wir dessen Brief [den von Nerces und Andreas Corney] sehen und durchgelesen haben und da wir geleitet waren durch fromme Absicht, bestätige ich den vorgeschlagenen, besagten und bestätigten Ablass und bestätige die Echtheit des Briefes aus eigener Kennerschaft, soweit ich das vom Gesetz her tun kann. Durch den allmächtigen Gott, seine heiligen Apostel Petrus und Paulus und die Heiligen, durch Maria und Katharina gewähren wir allen Kinder der besagten Kirche, die in die genannte Kirche gehen und die der Brief unserer Amtsbrüder umfasst, vierzig Tage Ablass und Befreiung von den Sünden. Zum Beweis der Echtheit dieses Briefes hängen hier zehn großen Siegel an.
Gegeben zu Konstanz im Jahre des Herrn 1348, am 16. Juni in der 8. Indiktion.


5. Ablassbrief von der Diözese Konstanz, 1344

An alle Kinder der heiligen Mutter Kirche, zu denen dieser Brief kommt. Wir, durch die göttliche Barmherzigkeit Priester, die Erzbischöfe Paul, Bernhard, Johannes, Johannes, Benedikt, Gregor, Thomas, Johannes, Petrus, Franz, Anantius, Olandfred, Peter und der Bischof Gropetrus, [wünschen den Lesern] ewiges Heil im Herrn.
Der Glanz, durch einst den Vater [geschaffen], das in unaussprechlicher Klarheit fromme Gebete der Gläubigen in seiner gnädigsten Majestät erleuchtet, folgt dann mit besonderer Gnade dem Wunsch der Hoffenden, während die Demut die Heiligen selbst festhält und zu ihren Verdiensten und Gebeten hinzufügt. Deshalb will er, dass durch den Altar der Heiligen Katharina in der Pfarrkirche in Unlengen, passend zu dem Grundstein bzw. der Widmung in der konstantinischen Diözese mit Ehren aufgesucht und von den christlichen Gläubigen demütig verehrt wird. An alle wahrhaft Bußfertigen und Sündenbekenner, die zum besagten Altar an einem der Feste der Patronen [der Kirche] [gehen] und zu allen anderen unten aufgeschriebenen [Festen], nämlich: Weihnachten, Tempeldarstellung des Herrn, Epiphanias, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis, Auffindung des Leichnams Christi etc., Aufrichtung des Heiligen Kreuzes, Fest des Erzengels Michael und zu allen einzelnen Festen der Heiligen Jungfrau Maria, Geburt und Enthauptung Johannes des Täufers, der Feste der heiligen Aposteln Petrus und Paulus und aller anderen Aposteln und Evangelisten [und] zu den Festen aller Heiligen und im Gedenken an die anderen Heiligen, die auch am genannten Altar durch die Anbetung und die acht Tage nach dem Fest bis zu seinem Oktavtag aller vorher erwähnten Feste gehalten werden: der Heiligen Stephan, Laurenz, Georg, Martin, Nikolaus, Gregor, Maria Magdalena, Katharina, Margarethe [Fortsetzung des Hauptsatzes vor der Aufzählung: An alle, die zur Kirche] an den Tagen des Herrn aus Gründen der Anbetung, des Gebets oder der Pilgerschaft gehen. Sei es, dass sie geschickt worden sind zu den Predigten, den Frühmetten, der Abendandacht oder [ihr Kommen] aus anderen göttlichen Diensten erfolgt und die Gräber der Toten, die dort zusammen sind, sei es, sich auf dem Feld mit gebeugten Knien dreimal ausgepeitscht und dabei zu Maria gebetet haben. Außerdem, dass sie zum Ornat der Priester ein Opfer gegeben haben. Oder dass er in diesem Zeugnis oder außerhalb Gold, Silber, Kleidung, Bücher, den Abendmahlskelch oder irgendetwas anderes, das für den genannten Altar nötig ist, gespendet, verwaltet oder dafür gesorgt hat, dass etwas gespendet oder verwaltet wird. Und dass er für seine (eigenen) Sünden gebeten und für seine Eltern und Freunde und für alle, die am genannten Altar Gott, den Wohltäter der Lebenden und Toten, angebetet hat. Wann auch immer, wer auch immer und wo auch immer diese Voraussetzungen bzw. irgendetwas von den Voraussetzungen in Frömmigkeit zu dem allmächtigen Gott gemacht worden ist. Durch die Barmherzigkeit Gottes und die Leiden, die die heiligen Apostel Petrus und Paulus erduldet haben, gewähre ich vierzig Tage Ablass und Vergebung von den Sünden. Dass die Diözese dies will und dem zustimmt, bezeugen die Siegel mit unserem Wappen, das an diesem Brief hängt.
Gegeben zu Avignon, am 5. Tag des Dezembers im Jahre des Herrn 1344 und im Pontifikariat des Herrn Clemens VI. etc. im 4. Jahr.


6. Ablassbrief von Heinrich, Erzbischof von Konstanz, 1377

Nos, Hainricus, dei gratia episcopus Constantien, Ad universos notitia deducim per pntes Q nos omnibus in litteris Venerabilui inchro domini Archiepi et epos fratrum nostrorum in eiste suis integris visis et perlectis qmb et haec littera nostra sigillo epali pendenti sigillata est transfixa et per eoste concessis pie intentionis inducti propositio consensu nostro ordinariu in multum de iure possum et dedem adhitetes Omnibus vere penitentibus et confessis in dictis litteris fratrum nostrorum conprehensis et ut in eiste exprimuntur peragentibus De omnipotentis Dei misericoridia et beatos apostolos eius Petri et Pauli Aucte confisi Quadraginta dierum indulgentias in domino meridiana Datum Constanitie Anno domini Millimi Tricentesimoseptuagesimoseptimo. X Kalender July Indiktione xv.
Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Bischof zu Konstanz: Zur allgemeinen Kenntnis will ich denen, die es lesen können, mitteilen, dass wir alle Briefen des ehrenhaften Herrn in Christus, dem Erzbischof, und den Bischöfen, unserer Brüder, vollständig gesehen haben und sie gelesen haben und dieser unser Brief mit dem bischöflichen Siegel, das angehängt ist, gesiegelt und befestigt ist. Und was durch dieselben bewilligt worden ist, die durch fromme Absichten bewegt sind, kann ich mein Einverständnis von Rechts wegen geben und [den Ablass] zur Verwendung freigeben. Allen wahrhaft Bußfertigen und Sündenbekennern, die in dem genannten Brief unserer Brüder erwähnt sind und Buße tun, wie es dort beschrieben ist, verlängere ich, dank der Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und veranlasst durch seine heiligen Aposteln Petrus und Paulus, den Ablass von vierzig Tagen im Herrn.
Gegeben zu Konstanz im Jahre des Herrn 1377, am 18. Juni, in der 15. Indiktion.




F Gerichtsentscheidungen für Bischöfe, Casus Episcopales

Wer also ein zweites Mal getauft wird, wird ein zweites Mal bestätigt oder ein zweites Mal in sein Amt eingesetzt. Wer die Ehe verspricht, nachdem er schon mit einer anderen Frau die Ehe eingegangen ist, ist an die Frau gebunden, die er zuerst geheiratet hat, und kann nur durch den Tod der Ehefrau befreit werden. Der Ehemann, der den Tod der Ehefrau plant und bewerkstelligt oder geplant haben wird, sollst du einen Ehebrecher und eine Ehebrecherin nennen vor der ganzen Öffentlichkeit.
Alle, die Unfruchtbarkeit oder Abtreibung bewirken und Jungfrauen unterdrücken, rauben oder vergewaltigen, die Inzest mit einem Blutsverwandten vom dritten bis zum ersten Grad verüben oder mit einer Schwägerin, oder mit einer Heidin oder einer Nonne wissentlich schlafen: Du bist ein Sodomit und hast damit ein grausames Verbrechen begangen. Wer da- ran gewöhnt ist, seine Gelübde zu brechen, ein Simonit zu sein, ein Räuber, der das Heiligtum anzündet, ein Wegelagerer, der einen Menschen getötet hat, muss von einem eingesetzten Rat verurteilt und hingerichtet werden.
Wer immer beginnt, die Hand gewaltsam gegen Vater oder Mutter zu erheben, wird wie ein Häretiker oder der Täter bzw. Mittäter einer Häresie bestraft. Alle, die Kirchen oder Grabstätten befestigen oder Schänder der kirchlichen Freiheit sind, die Kirchengüter mit Blut oder Samenerguss verunreinigen, wen auch immer du festhältst, der gegen seinen eigenen Schwur geht, wer falsche Schriften oder Ermahnungen überall verbreitet, die vom Kanon abweichen, so wie der synodale Beschluss oder das Regelwerk es festgelegt haben, wer, angestiftet durch einen anderen oder einen ewigen Bischof oder einen Dieb oder einen Abweichler oder von den drei [kirchlichen] Regelungen bewegt, als Priester ein Verderber des Bekenntnisses ist, oder wenn du in der Kirche unerlaubte Messen feierst oder ohne Erlaubnis an einem nicht geweihten und beweglichen Altar oder ohne Anstiftung oder ohne Priester in der Nähe, und wenn du dienst in einem Orden und hast keinen Priester für Nachlässigkeit oder Schuld, wird etwas Unehrliches und Skandalöses um das Sakrament herum entstehen.
Wenn du wissentlich einen Leichnam im geweihten Kirchhof schändest oder zu verbotener Zeit in einer suspendierten oder verbotenen [kirchlichen] Ordnung als Priester dienst, miss- brauchst du auf irgendeine Weise das kirchliche Sakrament, wie z.B. die Christus geweihte Hostie oder einen anderen heiligen Gegenstand etc.

G Wer zur Kommunion nicht zugelassen werden darf

Inhibitiones A Sacra Conmunione
Infrascripti quos nominato A sacre coione Eucharistie perhibent nisi contriti confessi et Absoluti fuerit satisque fecerint aut satisfacere velint mixta consilui sui confessonis


Unten stehen die Namen deren, die zur Heiligen Eucharistie kommen dürfen: Zugelassen werden nur die Reuevollen, die Sündenbekenner und die von ihren Sünden Freigesprochenen sein und die genug getan haben oder tun wollen, um unter die Sündenbekenner gerechnet zu werden.

Allgemeine Bemerkungen
Alle Menschen, die nicht katholischen Glaubens sind, und auch alle Christen, die nicht glauben, dass dort der wahre Leib Christi ist, alle, die sterblich sind und nicht wissen, dass alle Sterblichen, die sich erinnern, bekennen [müssen], und diejenigen, die wissentlich und ganz ehrlich an irgendetwas [Sündigem] festhalten oder die andauernd ihre verzeihlichen Sünden wiederholen, die aus Verachtung gewöhnt sind, das zu tun etc. Die keine richtige, ernsthafte Entschuldigungen haben, dass sie nicht fasten, aus eingefleischter Dreistigkeit etc. Die an den Tagen des Herrn und den anderen Festtagen, obwohl sie gesund sind, es verpassen, das Wort des Herrn in ihrer Pfarrkirche zu hören und aus Verachtung die Feste nicht feiern. Die arbeiten oder sich anstrengen durch Frachtgeld etc. Kinder, denen jeder Sinn für Vernunft fehlt, die Ältere beschimpfen und das Bekenntnis und die Zehn Gebote nicht kennen und nicht lernen wollen, alle Wahrsager und Liedsänger und Zauberer.
Alle Sänger und Sängerinnen, Verbrecher und Hexen, die Zauberinnen aufsuchen, um Dinge zu stehlen. Die Träume auslegen wie in ägyptischen Tagen oder Buchstaben am Hals etc. tragen aus Aberglaube. Diejenigen, die eine illegitime Liebe zu Männern oder zu Frauen unterhalten oder die Liebe oder Hass zwischen Menschen säen als Mittelsmänner und Provokateure etc. Alle öffentlichen Hurer, alle Ehebrecher und Ehebrecherinnen, alle, die Abtreibungen vornehmen. Die Kräuter oder Tränke einnehmen, um die Leibesfrucht oder ein Kind zu töten. Die öffentliche Wächter in Haus zurückhalten, um sie aufzuhalten, die falsche Eide vor Gericht schwören. Die täglich lügnerisch in ihren Worten bei Gott und seinen Heiligen schwören, die Blasphemiker der heiligen Jungfrau und der Heiligen.
Jene, die es bei dem Leib, dem Blut und der Wunden Christi schwören, die üble Nachrede üben, die ihre Ehefrauen, Kinder und Diener verfluchen, die Trinker, die sich wissentlich betrinken und in ihrer Trunkenheit Gott verunehren, die Pfeifer, Fiedler und die, zu denen die Leute kommen, um an heiligen Tagen öffentlich spielen. Die fremde, gestohlene oder gefundene Sachen zurückhalten und nicht zurückgeben oder sie verstecken, die schwören, was immer sie wollen, die Angebotenes dezimieren und [so] zurückgeben etc., die andere Eide im Kirchspiel nicht erfüllen.
Die [etwas unrechtmäßig] benutzen oder anderen als Almosen verkaufen wegen aufgeschobener Schulden, Verleumder aus Geiz und wegen der Habgier. Und jene, die an heiligen Tagen Spiele gestatten, die die Buße wissentlich zuerst erlangen [und dann etwas Sündiges tun, weil ihnen ja schon vergeben ist] und die aus Neid ihre eigenen Felder bis zum Rand ausdehnen und die Felder der anderen Nachbarn verkleinern; Kaufleute, die durch Schwur und Lüge wissentlich betrügen, indem sie das Schlechte zum Guten erklären und verkaufen; Kellner, die nicht die gerechte Menge geben oder Wasser in den Wein mischen; Männer und Frauen, die den Akt der Eheschließung lächerlich machen oder missbrauchen; Ehemann und Ehefrau, die sich gegenseitig hassen und töten; Eltern, die wegen Vernachlässigung die Kinder von der Taufe fernhalten oder in Feuer oder Wasser laufen lassen und die erlauben, dass die Kinder, Nachkommen oder Aufständische mit kleinen Klötzchen spielen und Gott und Menschen verfluchten oder böse über sie reden, huren und Reigen tanzen, jene, die die Eltern verachten und verfluchen; jene, die betrügerisch ein Gerücht zuerst anregen und nicht widerrufen, einen guten Knechte und eine gute Magd dem Herrn heimlich stehlen, der Knecht und die Magd, die ihre Pflichten dem Herrn gegenüber verleugnen; auch alle Herren, die ihren Dienern den Lohn nicht geben, die Feindschaften und Groll in ihrem Herzen tragen oder denen, die sie beleidigt haben, nicht verzeihen wollen, Entweihungen, die in den Kirchen und an anderen heiligen Orten stattgefunden haben, die die Kommunion in der Kirche entweihen und im Gespräch teilnehmen an Hexen[versammlungen], an einem ganzen Gastmahl teilnehmen, die die Eide, die sie gegenüber Gott und den Heiligen geschworen haben, nicht einlösen etc.

Die Osterberechnung mit dem Unlinger Calendarium von 1530

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Ein faszinierendes  Verfahren.

Wenn man die richtigen Tabellen hat, muss man nur noch nach Anleitung abzählen können.

Das Calendarium wurde zu der Zeit erstellt als Christian Schedler Pfarrer in Unlingen war. Ein Calendarium im damaligen Sinne, waren keine Jahreskalender wie wir sie heute kennen. Vielmehr besteht der eigentliche Kalenderteil des Schedlerschen Calendariums aus zwei Teilen. Neben einer kunstvollen Gestaltung von Monatsblättern für die zwölf Monate des Jahres mit den Tagesheiligen ist es zudem eine Anleitung zum Berechnen des von Jahr zu Jahr wechselnden Ostertermins.

Die eigentliche Aufgabe selbst lautet einfach:
Bestimme den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsbeginn. Von dieser Aufgabe standen die Pfarrer der damaligen Zeit, so auch der Unlinger Pfarrer Schedler.
Die Berechnung der zukünftigen Ostertermine jedoch st anspruchsvoll, aber mit Hilfe eines Rechenverfahrens, das im Unlinger Calendarium beschrieben ist, konnten Pfarrer Schedler und seine Nachfolger die Ostertermine bestimmen.

Es ist nicht bekannt, wer diese Anleitung geschaffen hat. Vermerkt ist im Calendarium nur, dass Pfarrer Schedler es in Auftrag gegeben und ein Mönch aus Isny die Niederschrift gemacht hat.

Die Anleitung und die dazu gehörigen Tabellen umfassen 4 Seiten:

Tabelle C

Tabelle A

Tabelle B

Calendarium022 Osterberechnung 2.jpg

Tabelle A

Tabelle C

Die oben am Blatt stehende, 6 zeilige Tabelle (im Folgenden Tabelle A genannt) dient zur Bestimmung des Sonntagsbuchstabens. Dabei wird eigentlich das Datum des ersten Sonntags im Januar bestimmt. Die darunter stehende Tabelle mit ihren 19 Spalten (im Folgenden Tabelle B genannt), dient zur Bestimmung der Goldenen Zahl. Nach einer Periode von 19 Jahren fällt ein Vollmondtermin wieder auf das gleiche Datum, die Vollmondtermine wiederholen sich alle 19 Jahre.

Der Anleitungstext zur Berechnung (ins Deutsche übersetzt) lautet:

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Für die, deren Pfarrer sowohl addieren als auch subtrahieren kann.

 

Tabelle A mit Überschrift 1530, zur Berechnung des Sonntagsbuchstabens

Um den Sonntagsbuchstaben von dem Jahr, welches auch immer du willst, zu finden, beachte diese Regel: Zuerst ziehe vom Jahr des Herrn, um das es dir geht, 1530 Jahre ab,
und dann in der angefügten oberen Tabelle A, wo du sie hast. 
Zähle/ gib durch das Zählen 31.

​

Und so schreite voran bis zum Jahr deiner Betrachtung.
Und du wirst den Sonntagsbuchstaben haben, den ersten [Sonntag] nach dem Sonnenkalender. Wenn derselbe einzige [Sonntagsbuchstabe] im Jahr mit einem anderen erscheint, 
dann wirst du verstehen, dass die doppelten [Zahlen] auf ein Schaltjahr hinweisen. 
Und der erste und der oberste [Sonntagsbuchstabe] wird nützlich sein [bis] zum Fest des Heiligen Matthias. 
Der untere [Sonntagsbuchstabe] jedoch gilt für den übrig gebliebenen Teil des Jahres. 


 

So wirst du mit der Goldenen Zahl das Osterfest und die Indiktion in der Tabelle unten ermitteln können.

 

Zweite Tabelle B, zur Berechnung der Goldenen Zahl.

Tabula Ciculi lunaris sive Aurei numerii Clauiu festos. Et indictionis romane.
Tabelle des Mondkalenders oder die Goldenen Zahlen des Osterfestes. Auch in römischen Ziffern.


​

Ich will mich mit der nachfolgenden und wahren Tabelle auseinandersetzen. 
In dieser [Tabelle] nimm die Goldene Zahl jenes Jahres, von dem du Bescheid wissen willst, und ersetze dort den Sonntagsbuchstaben durch die Goldene Zahl. 
Auf diese einfache Weise wirst du dort die Buchstaben, die Zeilen, die Texte aller beweglichen Feste finden. 


Und wenn die genannte Goldene Zahl auf einen Tag fällt, nimm den nächsten. 


Merke dir aber auch, dass in einem Schaltjahr der Sonntagsbuchstabe auf das Fest des Heiligen Matthias fällt.
Und jener Tag, der dir als neuer Tag vorkommt, muss in diese Tabelle übertragen werden.

 

Große, zweigeteilte Tabelle C

Namen der Überschriften von links nach rechts: Goldene Zahl, Sonntagsbuchstabe, Weihnachten, Epiphanias, Beginn der Fastenzeit, Aschermittwoch, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Sonntag Trinitas, Fronleichnam, Residuum dominicale, Erster Advent

​

​

Diese Anleitung im Calendarium erscheint, wie auch die Anleitung in den Messbüchern der katholischen Kirche (Missale Romanum), recht kompliziert und sind nicht unmittelbar verständlich. Doch kann man, wenn man die einzelnen Schritte des Verfahrens nach langer Zeit endlich verstanden hat, auf eine erstaunlich rasche Weise zum Ziel kommen.

Mit dieser Anleitung aus dem Unlinger Calendarium habe ich für die Jahre nach 1530 einige Ostertermine berechnet und die Ergebnisse mit Rechenformeln durch Internet-Computerprogramme auf Richtigkeit geprüft. Eine zweite Nachprüfung erfolgte mit Hilfe der Anleitung aus: Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung 1910. Tatsächlich gelingt es mit der Schedlerschen Anleitung für die jeweiligen Jahre anhand der Tabellen erst den Sonntagsbuchstaben, dann die Goldene Zahl und mit deren Hilfe den Ostersonntag zu bestimmen. Die Ergebnisse sind fehlerlos.
Die Daten für die jährlich veränderlichen Ostersonntage sind:
1530 17. April
1531 9. April
1532 31. März
1540 28. März
1582 15. April

Es ist in der Tat so, wie im Unlinger Calendarium angegeben ist:
„Für die, deren Pfarrer sowohl addieren als auch subtrahieren kann.“
Für zwei Beispieljahre soll die Vorgehensweise zur Osterterminbestimmung mit dem Schedlerschen Calendarium beschrieben werden.


Beispielsberechnung für das Jahr 1540:


a) Du berechnest zuerst die Differenz des gesuchten Jahres und dem Jahr 1530, also 1540 minus 1530 = 10.
b) Um den Sonntagsbuchstaben des Jahres 1540 zu ermitteln, zählst du mit diesem Wert 10 in der Tabelle A, beginnend mit der ersten Zelle (sie trägt die Ziffer 28) 10 Schritte weiter nach rechts ab.
c) An dieser Stelle steht unterhalb der Ziffer 9 der Sonntagsbuchstabe des Jahres 1540, es ist von den Buchstaben d und c wegen des Schaltjahres der Buchstabe c, weil der Ostertermin nur nach dem Fest des Heiligen Matthias (24. Februar) liegen kann.
d ) Zur Bestimmung der Goldenen Zahl zählst du in der Tabelle B ab der ersten Zelle (sie trägt die Ziffer 12)  10 Schritte weiter nach rechts ab und du kommst zu einer Zelle, die die Ziffer 2 enthält, die Goldene Zahl 2 für das Jahr 1540.
e) Suche in der großen, auf zwei Seiten verteilten Tabelle C in der ersten Spalte die Goldene Zahl 2.
f) In der daneben stehenden Buchstabenzelle steht der Buchstabe g. Von dieser Zelle aus suche nach unten gehend die Zeile mit dem oben berechneten Sonntagsbuchstaben c
In dieser Zeile findet man neben weiteren beweglichen Festtagen in der Spalte „Pasca“ den gesuchten Ostertermin: Es ist für das Beispieljahr 1540 der 28. März.

Beispielsberechnung für das Jahr 1582


Ausgewählt wird das Jahr 1582, dem letzten Jahr in dem noch der Ostertermin nach dem julianischen Kalender berechnet wurde, denn im Oktober 1582 durch Papst Gregor eine Kalenderreform vorgenommen:

a) Du berechnest zuerst wieder die Differenz 1582 minus 1530 = 52
b) Um den Sonntagsbuchstaben des Jahres 1582 zu ermitteln, zählst du mit dem Wert 52 in der Tabelle A, beginnend mit der ersten Zelle, die die Ziffer 28 trägt, 52 Schritte den beiden Ziffernzeilen entlang, nach rechts ab. Wobei man diesmal am Ende der beiden Ziffernzeilen das Zählen wieder von vorne beginnend mit der ersten Zelle fortsetzen muss.
c) Nach 52 Zählschritten kommst du zu einer Zelle mit der Ziffer 23. Darunter steht der Sonntagsbuchstabe des Jahres 1582, es ist der Buchstabe g.
d ) Zur Bestimmung der Goldenen Zahl zählst du in der Tabelle B ab der ersten Zelle der oberen Zeile entlang 52 Schritte weiter nach rechts ab, am Ende Zeile wieder in der oberen Zifferzeile von vorne beginnend und du kommst zur Goldenen Zahl 6.
e) Suche in der großen, auf zwei Seiten verteilten Tabelle C in der ersten Spalte die Goldene Zahl 6.
f) In der daneben stehenden Buchstabenzelle steht der Buchstabe b. Von dieser Zelle aus suche nach unten gehend die Zeile mit dem oben berechneten Sonntagsbuchstaben g (Er befindet sich im zweiten Tabellenteil).
In dieser Zeile findet man neben weiteren beweglichen Festtagen in der Spalte „Pasca“ den gesuchten Ostertermin: Er ist für das Beispieljahr 1582 der 15. April.

Warum ist es so aufwendig, den Ostertermin im Voraus für viele Jahre zu berechnen?


Eine Osterberechnung muss rechnerisch den Frühlingsbeginn, der vom Sonnenzyklus abhängig ist, und den Vollmondtermin, der vom Mondzyklus abhängig ist und einen Sonntagstermin berücksichtigen, sozusagen unter einen Hut zu bringen.
Der Grund dafür ist eine Festlegung im Jahr 325, als auf dem Konzil in Nikäa beschlossen wurde: Ostern ist am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond, der auf den festen Frühlingsbeginn folgt, wobei der Frühlingsbeginn auf den 21. März fixiert ist.
Auf Grund dieser Bestimmung hat Ostern kein festes Datum, es kann frühestens am 22. März und spätestens am 25. April sein. Beide Extremwerte kommen selten vor, der letzte früheste Termin war der 22. März 1818. Im Jahr 2038 fällt der Vollmond auf den 18. April, zugleich ist dies ein Sonntag und am 25. April wird Ostern gefeiert.
Mit der Entscheidung sich bei der Bestimmung des Ostertermins konsequent nach dem julianischen Kalender zu orientieren, war es zwar möglich für viele Jahre im Voraus das gewünschte Datum zu berechnen. Doch zeigte sich im Verlaufe der Jahrhunderte, dass das Rechenergebnis, rein nach dem Kalender berechnet, sich weit von der Wirklichkeit unterschied. Bis zum Jahr 1530 war der tatsächliche, am Sonnenstand beobachtbare Frühlingsbeginn, 11 Tage vor dem Frühlingsbeginn nach dem julianischen Kalender. Der Grund dafür ist, dass das julianische Kalenderjahr mit 365 Tagen und einem zusätzlichen Schalttag alle 4 Jahre, um eine kurze Zeitspanne länger ist als das Sonnenjahr. Trotz der scheinbar geringen Abweichung summiert sich der Unterschied in 128 Jahren zu einem Jahr.
Nach dem julianischen Kalender ist das Jahr 365,25 Tage lang. Das tatsächliche astronomische Sonnenjahr ist 365,24219 Tage lang, das sind 11 Minuten, 14 Sekunden weniger.
Im Verlaufe von Jahrhunderten bis 1582, ergab sich eine Differenz von 11 Tagen. Konkret bedeutet das, dass der tatsächliche Frühlingsbeginn = Tag-Nacht-Gleiche schon längst eingetreten war, bevor nach dem Kalender am 21.März Frühlingsbeginn war. Hätte man dies nicht korrigiert und den Kalender nicht an das tatsächliche Sonnenjahr angepasst, wäre Ostern immer weiter Richtung Sommer geschoben worden.
Unter Papst Gregor XIII setzte man im Oktober eine Kalenderreform durch. Die Anpassung bestand in zwei Maßnahmen. Auf den Donnerstag, 4. Oktober 1582 folgte gleich der Freitag, 15. Oktober und zweitens durch eine neue Regelung der Schalttage. Ein Schalttag wird alle 4 Jahre eingefügt, keinen Schalttag gibt es in Jahren mit einem vollem Jahrhundert (also 1700, 1800, 1900, 2100, 2200, 2300 …) mit Ausnahme der vollen Jahrhundertjahre, die durch 4 teilbar sind (also 2000, 2400, 2800 …)
Den gregorianischen Kalender benutzen wir heute immer noch, er ist sehr gut an den Sonnenzyklus angepasst.

Nur zwei auf Pfarrer Christian Schedler (1532-1540) folgende Unlinger Pfarrer konnten noch das Schedlersche Verfahren zur Osterterminbestimmung anwenden. Blasius Stadler (1540-1559) und Adam Braun (1560-1584) konnten noch davon Gebrauch machen. Nach der gregorianischen Kalenderreform war das auf einfaches Abzählen beruhende System nicht mehr anwendbar.
Das Calendarium 1530 wurde weiterhin verwendet, nicht mehr zur Osterberechnung, sondern zum Dokumentieren von Stiftungen und Jahrtagen.

Kunstvoll gestaltete Kalenderblätter mit den Tagesheiligen

Calendarium026 Januar.jpg
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