Schwesternstation
mit Schwestern aus dem Kloster Reute (1920 – 1943) 13.8.2010
Klosterfrauen gehörten Jahrhunderte lang in Unlingen zum alltäglichen Dorfbild. Seit dem 15. Jahrhundert gibt es hier bei uns Schwestern. Der eigentliche Anfang des Franziskanerinnenklosters "Mariä Heimsuchung" war im Jahr 1461, als aus der ursprünglichen Frauenklause ein Kloster nach der dritten Regel des hl. Franziskus wurde.
Das Kloster wurde 1782 aufgehoben. Die letzte der Franziskanerinnen, denen das Recht eingeräumt wurde, in den Klosterräumen zu bleiben, starb 1830.
Nur von 1830 bis 1920 lebten und arbeiteten keine Schwestern im Dorf. Dann begann, gemessen an der langen Zeit des Unlinger Klosters, eine kurze Periode.
1414
Gründung der weltlichen Frauengemeinschaft
Die Frauenklause lebt nach den franziskanischen Drittordensregeln.
1461
Kirchliche Bestätigung als Klostergemeinschaft (regulierte Drittordensgemeinschaft; grau gewandete Schwestern).
1782
Aufhebung des Klosters; die Franziskanerinnen leben einem sogenannten „neuen Institut“.
1830
Mit Electa Rieger stirbt die letzte der Schwestern.
1830 - 1920
Keine Schwestern im ehemaligen Klostergebäude.
1920
Mit Schwestern aus dem Kloster Reute wird in einem Teil des ehemaligen Konventes eine Schwesternstation errichtet.
1943
Durch politischen Druck der Nationalsozialisten gezwungen, verlassen die Schwestern Unlingen.
1947
Mit Schwestern aus Untermarchtal wird die Schwesternstation wieder weitergeführt.
1980
Die letzte Schwester aus Untermarchtal, Krankenschwester Ermenburgis wird abberufen.
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In der Mitte des 19. Jahrhunderts war es im württembergischen Königreich wieder möglich Frauenklöster zu gründen. Die Kongregation der heutigen Reutener Schwestern nahm 1850 in Ehingen ihren Anfang. Bald darauf wurde in Uttenweiler auf Initiative des Pfarrers schon 1865 eine Schwesternstationen mit zwei Schwestern eingerichtet.
In Unlingen dauerte es noch einige Jahrzehnte bis „unter Pfarrer Heim und durch besondere Bemühung des Kaplans Pfleghar“ ebenfalls mit den Franziskanerinnen aus Reute ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Im Vertrag vom 21. Januar 1920 zwischen dem Mutterhaus der barmherzigen Schwestern in Reute und dem Caritasverein Unlingen e.V. wurde vereinbart:
Es wird eine Filiale mit 2 Schwestern gegründet. Sie besorgen die Krankenpflege, unterhalten eine Kinderschule, eine freiwillige Handarbeitsschule für schulentlassene Mädchen und geben Handarbeitsunterricht in der Volksschule. Der Caritasverein entrichtet für eine Schwester pro Jahr 300 RM an das Mutterhaus, welches die Verköstigung der Schwestern übernimmt. Bei einer Vertragsangleichung vom 31. 5. 1930 wird die Schwesternzahl auf 3 RM geändert.
Die Gemeinde Unlingen stellte die in ihrem Besitz befindlichen Räumlichkeiten im ehemaligen Klostergebäude dem Caritasverein und damit den Schwestern unentgeltlich zur Verfügung. Die Schwestern bewohnten einen kleinen Teil des heute Westflügel genannten Klostergebäudes. Ihre private Wohnung bezogen sie im Obergeschoss, dort wo auch die ehemaligen Franziskanerinnen ihre Zellen hatten. Der Oberlehrer, der dort wohnte, musste weichen Die Gemeinde übernahm auch die anfallenden Unterhaltungskosten Räume. Allerdings geschah dies ohne nähere vertragliche Regelung, was später im Jahre 1942 dann zu bösen Schwierigkeiten führte.
Lageplan der Räumlichkeiten
Im Erdgeschoss befand sich eine kleine Küche, von der aus eine aussenliegende Holztreppe nach unten in den Garten führte. Der winzige Kindergartenraum, den Pfarrer Nagel in einem behördlichen Schreiben mit 32 qm angibt, befindet sich neben der Küche. Ein gesondertes Behandlungszimmer für die Krankenschwester gab es nicht.
Vom Mutterhaus brachten die Schwestern mit:
2 Betten, 1 Unterbett, 2 Oberbett, 5 Kissen, 1 dreiteilige Matratze, 2 Bettrost, 2 Bettladen, 2 Nachttisch, 2 Bettstühle, 2 Wandbretter, 2 Stühle, 2 Küchenstühle und Tischchen, Vorhänge für 5 Fenster.
Vom Caritasverein wurde zur Verfügung gestellt:
Für die Schwesternwohnung:
1 Weißzeugschrank, 1 Waschtisch mit Lavoir und Krug, 1 Tisch und 6 Stühle, 1 großer Bügeltisch, 1 Bügeleisen (elektrisch), 1 Nachtstuhl, 1Sessel, 1 Betstuhl, 3 Maschinen, 1 Bücherschrank, 1 Küchenschrank.
Für die Kinderschule:
4 lange Tische, 5 (rechteckige) Tische, 36 kleine Stühle, 1 Kasten und ein kleines Kästchen, 38 größere Stühle.
Als erste Schwestern trafen Sr. Matutina und Sr. Salome in Unlingen ein. Ihre Arbeit wurde im ersten dokumentierten Generalversammlungs-Protokoll vom 6. April 1924 gebührend gewürdigt:
§1 ...Es wird beschlossen den Schwestern durch den seitherigen Vorsitzenden für ihre segensreiche und aufopfernde Wirksamkeit den Dank aussprechen zu lassen.
In der Schwesternstaion waren aus dem Franziskanerinnen-Kloster Reute in Unlingen eingesetzt:
Sr. Matutina, Hagel 07.06.1920 – 13.10.1924
Sr. Salome, Andelfinger 07.06.1920 – 27.10.1926 Oberin
Sr. Philonilla, Wiest 14.12.1920 – 04.04.1921
Sr. Pontiana, Vogel 11.11.1921– 25.07.1927
Sr. Comana, Singer 16.11.1921 – 21.02.1922
Sr. Euthymia, Brenner 18.09.1922 – 08.11.1023
Sr. Floreberta, Liesch 30.10.1926 – 10.04.1927
Sr. Wibalda, Maier 26.10.1926 – 04.07.1927 Oberin
Sr. Honoria 04.05.1927 – 20.08.1927
Sr. Irmunda, Gold 13.07.1927 – 18.04.1931 Oberin, Handarbeitsl. Neb.amtl.
Sr. Damaris, Müller 18.10.1927 – 28.04.1931
Sr. Juditha, Elbs 30.09.1927 – 04.05.1928
Sr. Foreria, Stegmaier 23.05.1928 – 02.09.1929
Sr. Vigilantia, Maucher 04.09.1929 – 01.09.1933
Sr. Rosimunda, Haller 00.04.1931 – 01.11.1943 Kr.schw., Oberin
Sr. Aegidia, Deiringer 00.04.1931 – 23.09.1937
Sr. Michaela, Abele 09.09.1933 – 13.04.1940
Sr. Sennorina, Schmid 26.10.1937 – 16.03.1942
Sr. Eusteria, Rupp 13.04.1940 – 13.10.1942
(Nach Angaben des Klosters Reute zusammengestellt; siehe auch MU S 362)


Kindergarten
Räumungsaufforderung durch die Gemeinde
Von den kirchenfeindlichen Umtrieben der Nationalsozialisten, blieb auch Unlingen nicht verschont. Am 14.12.1941 wurde die Generalversammlung nicht wie üblich in einer der hiesigen Wirtschaften abgehalten, sondern „besonderer Umstände wegen in der Kirche“. Im Protokoll heißt es:
§2 Der Raum, in welchem bis jetzt der von den Schwestern geleitete Kindergarten untergebracht war, wurde von der Gemeinde entzogen, da in denselben ein N.S.V. Kindergarten eröffnet wird. Der konfessionelle Kindergarten wird dadurch von selbst aufgehoben.
Der Caritasverein erhielt am 2. Dezember 1941ein Kündigungsschreiben der Gemeinde Unlingen. Darin heißt es:
Da die Gemeinde sich im Zuge der Neuordnung entschließen musste einen NSV-Kindergarten zu errichten, werden die Ihnen zur Verfügung gestellten Räume von jetzt ab selbst benötigt . Die Gemeinde sieht sich daher gezwungen, die Räume von Ihnen zurückzuverlangen.
Dies war eine Kündigung auf 8.12. 1941, mit einer Frist von einer Woche. Von der Kündigung war eigentlich nicht die ganze Schwesternstation betroffen. Die Räumungsaufforderung betraf eigentlich nur die Kindergartenräume, die Schwestern konnten in ihrer Wohnung bleiben. Die Tätigkeit der Krankenschwester war nicht in Frage gestellt.
Doch mit der Raumkündigung war das Weiterarbeiten der Kinderschwester unmöglich gemacht, der kirchliche Kindergarten musste aufgehoben werden.
Wie kam es zu diesem schwerwiegenden und folgenreichen Schritt?
Ab 1.11.1941 wurden alle konfessionellen Kindergärten in Württemberg auf behördliche Anweisung von der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) übernommen.
Nach den bestehenden vertraglichen Richtlinien allerdings wäre eine Aufhebung der konfessionellen Kindergärten nicht so einfach durch eine behördliche Anweisung möglich gewesen. Eine Kündigung hätte gesetzesgemäß nur erfolgen können, wenn Tatsachen nachgewiesen worden wären, die eine Eignung zur Aufnahme von Kindern ausschließen würden. Das war selbstverständlich auch in Unlingen nicht der Fall. Beanstandungen sind nicht erfolgt.
Was steckte also dahinter?
In einem am 30.9.1941 von der Kanzel verlesenen Hirtenbrief von Weihbischoff Fischer werden die Hintergründe deutlich ausgesprochen:
„ Wir wissen wohl, was die geplante Überführung bedeutet. Es sollen künftig nicht mehr die Schwestern, die die Kleinkinder bisher betreut haben, die ihnen sorgfältigste äussere Pflege angediehen liessen und ihnrn zugleich wertvolles christliches Erziehungsgut für das Leben mitgaben, unter den Kindern erscheinen. Das Gebet, das religiöse Lied, die Erzählung vom Heiland, der die Kinder so gerne gelauscht haben, werden künftig im Kindergarten verstummen. Die christlichen Feste, die so viel Freude in die kindlichen Herzen hineingestrahlt haben, werden aufhören: Keine Krippe mit dem Jesuskind, kein Maialtar, kein Gebetsgedenken für die Väter und Brüder, die im Felde stehen, auch kein Vaterunser für die armen Seelen, auch nicht für unsere Gefallenen. Das Bild des Schutzengels, das Bild der Muttergottes wird keinen Platz mehr haben. Das Kreuz, das segnend von der Wand auf die Kleinen herunterschaut, wird verschwinden.“
Auf ersten April des Jahres 1942 (Schuljahrbeginn) musste auch die Industrieschwester (Sr. Sennorina Schmid) den Unterricht in der Volksschule einstellen. Im Vollzuge eines Reichserlasses wurde den katholischen Ordensschwestern die Erteilung des Handarbeitsunterrichts an den Volksschulen unseres Landes entzogen. Den Handarbeitsunterricht übernahm eine weltliche Kraft.
Sr. Sennorina, Schmid, die seit 26.10.1937 in Unlingen war, kehrte als erste der drei Schwester auf den 16.03.1942 nach Reute zurück.
Die Leitung der Kongregation Reute teilte dem Caritasverein frühzeitig mit, dass beabsichtigt sei, die Schwestern vollends ganz zurück zu ziehen. In Unlingen sei (ohne Kindergarten und Industrieunterricht) keine hinreichende Beschäftigung mehr vorhanden, die Schwestern benötige man vor allem für den Lazarettdienst.
Die zweite der drei Schwestern, Sr. Eusteria Rupp (Kindergartenschwester), wurde im Oktober 1942 zurückberufen. Superior Keller teilte am 14.10.1942 dem hochwürdigen Pfarramt mit:
“teilen die Obern des Klosters mit, dass sie bei dem großen Mangel an Schwestern gezwungen waren, die eine Schwester in Unlingen für eine erkrankte Schwester einzusetzen. Ersatz kann nicht gestellt werden. Die Schwester Oberin muss bis auf weiteres allein weitermachen.“
Affaire Kuno Munding
Auseinandersetzungen der Schwestern mit einem schwierigen Mitbürger
Generalversammlung 26.9.1926 in d. Sonne
§6 Der Vorsitzende gibt auf Wunsch nähere Auskunft über den Fall „Kuno Munding“. Die Versammlung beschließt unter allen Umständen für die Erhaltung und Weiterführung der Kleinkinderschule einzutreten.
Anlass der Auseinandersetzungen war die Angewohnheit des Sonderlings Kuno Munding nackt Sonnenbäder zu nehmen. Wegen dieser Rücksichtslosigkeit den Schwestern gegenüber wurde er zunächst allen Ernstes verwarnt. Dies fruchtete nichts und nach einer erneuten Drohung des Klosters, die Schwesternstation aufzuheben, ging man härter gegen ihn vor. Aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 28. April 1931:
Der Gemeinderat kam aus der Erwägung heraus, dass dieser Rücksichtslosigkeit des Munding nur gleicher Rücksichtslosigkeit entgegen getreten werden könne, zu folgendem Beschluss: Das Angestellten-Verhältnis des Kuno Munding als Fleischbeschauer der hiesigen Gemeinde wird hiermit gekündigt.
Dieser Beschluss zeigte Wirkung. Kuno Munding bat darum die Kündigung rückgängig zu machen. Nach längerer und eingehender Beratung wurde beschlossen:
Der Gemeinderat ist bereit, die ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen, wenn sich Munding unterschriftlich verpflichtet,
1.jegliche Provokation der hiesigen Schwestern und jegliche Hetzereien gegen dieselben, wie auch gegen die hiesige Kleinkinderschule - sei es in Wort oder Schrift - in Zukunft zu unterlassen;
2. den Platz in seinem Garten, wo er seine Sonnenbäder zu nehmen pflegt, sowie den Zugang zu diesem Platz entweder durch Anbringen eines Bretterzauns oder durch Verhängen mit Tüchern gegen die Sicht von Außen zu verblenden;
3. bei der Besorgung seines Dienstes als Fleischbeschau in einem Zustand zu erscheinen, der dem natürlichen Reinlichkeits-Empfinden des bürgerlichen Menschen Rechnung trägt. Insbesondere wird noch verlangt, dass Munding Haare und Bart entweder sorgfältiger pflegt, oder des Öftern schneiden lässt.
Munding ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Kündigung aufrecht erhalten bleibt, wenn er auf diese Bedingungen nicht ausnahmslos unterschriftlich eingeht.